Startseite » Schützt den Regenwald: EU verbietet Importe aus Abholzungsgebieten

Schützt den Regenwald: EU verbietet Importe aus Abholzungsgebieten

Der Schutz des Regenwaldes steht im Mittelpunkt einer bahnbrechenden Entscheidung der Europäischen Union (EU). Zukünftig wird es verboten sein, Produkte wie Kaffee oder Schokolade in der EU zu verkaufen, wenn für deren Produktion Regenwald abgeholzt wurde. Diese Maßnahme, die sowohl dem Klimaschutz als auch dem Schutz der Rechte indigener Völker dient, ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Weniger Abholzung, mehr Schutz

Das neue Gesetz der EU erlaubt den Verkauf von Produkten wie Kaffee, Kakao, Holz oder Palmöl nur dann, wenn seit dem Jahr 2020 keine Wälder für deren Gewinnung gerodet wurden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Abholzung des Regenwaldes signifikant zu reduzieren, insbesondere im südamerikanischen Amazonasgebiet. Nach Schätzungen des EU-Parlaments sind etwa zehn Prozent der Rodungen zwischen 1990 und 2020 auf den Konsum von EU-Bürgern zurückzuführen.

Landwirtschaftliche Nutzflächen als Hauptursache

Die Ausweitung landwirtschaftlicher Nutzflächen gilt als Hauptursache für die weltweite Entwaldung und Waldschädigung. Aus diesem Grund müssen Unternehmen nun eine Sorgfaltserklärung abgeben, in der sie bestätigen, dass für ihr Produkt nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet oder geschädigt wurde. Dies schließt auch die Umwandlung von Urwäldern in Plantagenwälder ein und beinhaltet den Schutz von Menschenrechten sowie Rücksicht auf die Interessen der betroffenen indigenen Völker.

Stärkere Kontrollen und höhere Strafen

Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen, die mindestens vier Prozent ihres Jahresumsatzes in der EU betragen. Die Regeln gelten auch für weiterverarbeitete Produkte wie Schokolade, bedrucktes Papier, Holzmöbel oder ausgewählte Produkte auf Palmölbasis. Die Überwachung der Einhaltung der Regeln wird je nach Risikoeinstufung der Herkunftsländer in drei Klassen erfolgen. Bei Hochrisikoländern sollen neun Prozent der Waren und Importeure von den Behörden der EU-Staaten überprüft werden, in den anderen Ländergruppen drei bzw. ein Prozent.

Appell des WWF und Umsetzungstermine

Der WWF (World Wide Fund for Nature) fordert eine verstärkte Kontrolle durch deutsche Behörden wie den Zoll sowie abschreckend hohe Strafen für Regelverstöße. Größere Unternehmen müssen die neuen Sorgfaltspflichten ab Dezember 2024 und kleinere Unternehmen ab Juni 2025 einhalten.

Views: 0

Kommentare

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner